Montag, 21 Mai 2012
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Markenschutzmöglichkeiten

Neue Möglichkeiten des Markenschutzes durch den Beitritt der U.S.A. und der EU zum Protokoll des Madrider Markenabkommens

Nach langjährigen Überlegungen - im Falle der U.S.A. sogar nach jahrzehntelangen Verhandlungen - sind vor kurzer Zeit sowohl die U.S.A. als auch die EU mit ihrer Gemeinschaftsmarke dem Protokoll zum Madrider Markenabkommen beigetreten. Dies ist ein Meilenstein im Internationalen Markenrecht und erleichtert den weltweiten Schutz von Marken ganz erheblich.

Zunächst einmal bedeutet die Ratifizierung des Protokolls zum Madrider Markenabkommen, dass eine Internationale Registrierung über die World Intellectual Property Organisation (WIPO) in Genf auch für die U.S.A. und für die EU-Gemeinschaftsmarke möglich ist. Bislang konnten die U.S.A. auf diesem (einfacheren) Weg einer Markenanmeldung nicht erreicht werden. Es war immer die nationale Anmeldung über das dortige Patent und Markenamt notwendig. Entsprechendes gilt für die europäische Gemeinschaftsmarke, die nur über einen Antrag in Alicante geschützt werden konnte. Jetzt aber kann auf der Basis einer existierenden nationalen Marke, z. B. einer deutschen Eintragung, über das Internationale Büro in Genf ein Schutz sowohl in den U.S.A. als auch im Rahmen der Gemeinschaftsmarke in der gesamten EU herbeigeführt werden. Der Aufwand für Markenanmeldungen wird also erheblich reduziert und vereinfacht. Gleichzeitig ist das Verfahren wesentlich schneller als beispielsweise das für eine isolierte Gemeinschaftsmarkenanmeldung in Alicante oder eine nationale Markenanmeldung in den U.S.A..

In umgekehrter Richtung ergeben sich entsprechende Vorteile: So kann beispielsweise auf der Grundlage einer EU-Gemeinschaftsmarke jetzt über die WIPO ein Markenschutz in den U.S.A. herbeigeführt werden oder auch auf der Basis einer US-Marke ein Schutz in der gesamten europäischen Gemeinschaft. Es ist also durch den Beitritt der U.S.A. und der EU zum sogenannten „Protokoll" eine weitere Verzahnung der internationalen Gemeinschaft im Bereich des Markenschutzes herbeigeführt worden, auf die - gerade was die U.S.A. betrifft - seit Jahrzehnten gewartet wurde.

Zu Bedenken ist noch ein zusätzlicher Aspekt: Selbst wenn bei Markenanmeldungen für die U.S.A. und die EU als sogenannte neue „Protokollländer" von den nationalen Behörden in den U.S.A. bzw. in Alicante spezielle Gebühren erhoben werden, so hat sich bislang gezeigt, dass Internationale Registrierungen über die WIPO preislich günstiger sind als nationale Anmeldungen im jeweiligen Land. Die jetzt gegebenen Möglichkeiten führen also nicht nur zu einer Erleichterung und Beschleunigung des Verfahrens, sondern letztlich auch zu einer Verbilligung des Markenschutzes. Der Weg über die World Intellectual Property Organization in Genf ist somit noch etwas attraktiver geworden.


Dr. Heiner Emrich
Rechtsanwalt, Dipl.-Kaufmann
European Trademark Attorney